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Der Waldorfschulverein Würzburg e.V.

Rechtlich und wirtschaftlich ist der Verein der Träger der freien Waldorfschule incl. der Nachmittagsbetreuung, des Waldorfkindergartens mit der neuen Krippe und des Waldorfseminars.

Der Verein hat zum Ziel, Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, die auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners arbeiten, zu betreiben und zu unterhalten.

Schul- und Kindergarteneltern, volljährige Schüler, das Lehrerkollegium, das Kindergartenkollegium, sonstige Mitarbeiter sowie fördernde Mitglieder gehören dem Verein an. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Organe des Vereins sind die Kollegien, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


Eltern-Lehrer-Trägerschaft

Ein wesentliches Element der Existenz der freien Waldorfschule ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern. So wird der Kontakt zur Elternschaft durch Klassenelternabende, Hausbesuche, Informationsveranstaltungen, praktische und künstlerische Fortbildungskurse und ähnliche Unternehmungen nach Kräften gepflegt.

In den verschiedenen Organen und Arbeitskreisen haben Eltern die Möglichkeit, an der Gestaltung und dem Leben der Schule mitzuwirken. Nur in pädagogischen Fragen ist das Lehrerkollegium autonom, das heißt nur das Lehrerkollegium kann entscheiden, welche Kinder aufgenommen werden und welche neuen Kollegen zur Mitarbeit gebeten werden bzw. ob man sich eventuell von jemandem trennen muß.

Alle Mitglieder haben ein gemeinsames Ziel, die Kinder zu eigenverantwortlichen jungen Menschen zu erziehen. Natürlich gehen die Meinungen über den Weg hierzu manchmal auseinander und auch Konflikte bleiben nicht aus, aber es entsteht auch ein großes Gemeinschaftsgefühl. Ihrem Eltern-Engagement im Schulverein sind keine Grenzen gesetzt: Sei es im Elternbeirat, im Basarkreis, im Öffentlichkeitsarbeitskreis oder in einem der anderen Arbeitskreise und Gremien. Selbstverständlich können Sie auch zu neuen Arbeitskreisen aufrufen. Durch die gemeinsamen Aktivitäten wächst die Gemeinschaft immer weiter zusammen und es entsteht eine Lebens-Schule für uns alle. Eine selbstverwaltete Schule bietet Eltern, Lehrern und Schülern ein großes Feld zum Lernen und Üben von Fähigkeiten auf zwischenmenschlichem Gebiet.


Vorstand

Der Vorstand ist ein ehrenamtliches Gremium, das aus mindestens zwei Mitgliedern des Lehrerkollegiums und aus mindestens zwei sonstigen Vereinsmitgliedern besteht. Darüber hinaus gehören ihm die vom Vorstand berufenen Beisitzer und die Geschäftsführerin an. Als rechtlicher Vertreter des Schulträgers übernimmt der Vorstand offiziell die «Arbeitgeberfunktion» und die Aufgabe der rechtlichen Vertretung nach außen.

Der Vorstand ist rechtlich verantwortlich und damit auch persönlich haftbar für Schäden, die dem Verein oder Dritten durch grob fahrlässige, aber auch schon durch fahrlässige Handlungen entstehen. Auch für die Einstellung des Geschäftsführers und aller übrigen Mitarbeiter ist der Vorstand letztendlich verantwortlich. Obwohl das Kollegium in Personalfragen des Lehrkörpers autonom entscheidet – ein Elternvorstandsmitglied ist bei den Personalentscheidungen dabei und wird gehört –, werden die Verträge jedoch rechtsverbindlich mit dem Vorstand gemacht. Die Beisitzer nehmen an den Vorstandssitzungen teil, sind jedoch nicht rechtliche Vertreter des Vereins. Der Vorstand wird alle 3 Jahre gewählt. Die nächste Vorstandswahl ist im Februar 2012. Die Zusammenstellung wird vom amtierenden Vorstand im Einvernehmen mit dem Lehrerkollegium vorgeschlagen und kann von der Mitgliederversammlung nur komplett angenommen oder abgelehnt werden. Dieses Wahlverfahren ist in der Satzung unserer Schule festgeschrieben, denn die Vorstandsarbeit ist so komplex, dass es von Vorteil ist, wenn sehr erfahrene Eltern und Lehrer auch über einen längeren Zeitraum Mitglied sind. Außerdem ist es sehr wichtig, dass der Vorstand gut zusammenarbeiten kann und in guter Verbindung mit Kollegium und Elternschaft steht.

Das Gremium trifft sich 14-tägig am Montagabend und sieht seine Aufgabe darin, den rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich des Waldorfschulvereins zu verantworten.


Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste rechtliche Organ des Schulträgers und unter anderem für die Genehmigung der Jahresabschlüsse, der Bilanzen und für die Wahl und Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer sowie Satzungsänderungen zuständig. Sie ist ein Organ der gemeinsamen Willensbildung für alle Vereinsmitglieder.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Der Vorstand hält seinen Rechenschaftsbericht und gibt Erläuterungen zur Bilanz des Schulvereins vor der Mitgliederversammlung. Ferner werden der Haushalt besprochen und Kurzberichte aus dem vergangenen Jahr von Schule, Kindergarten, Hort, Vorstand, Ausschüssen und Überregionales aus dem Waldorfschulleben vorgetragen.

Besonders wichtige Themen wie z.B. Beitragserhöhung, Neubauten, Kürzungen etc. können vom Vorstand in die Mitgliederversammlung eingebracht und zur Diskussion oder Abstimmung gestellt werden.

Außerdem hat jedes Mitglied des Waldorfschulvereins die Möglichkeit, Anträge oder Anfragen einzubringen, die dann erörtert bzw. beschlossen werden.


Schulführungsgruppe

6 Kollegiumsmitglieder, werden von der Beratungskonferenz für 3 Jahre gewählt,sie verteilt Anfragen an entsprechende Konferenzen, berichtet wöchentlich in der Informations- bzw. Beratungskonferenz und im Vorstand.

Aufgaben:

  • Pädagogische Qualitätssicherung
  • Schulprofil
  • Beurlaubungen:
    Entscheidet über Schulbefreiungen von Schülern und Beurlaubungen von Lehrern
  • Disziplinarmaßnahmen:
    Entscheidet über weitreichende Disziplinarmaßnahmen für Schüler
  • Personalwesen:
    Personalgespräche, Empfehlung an Vorstand zur Festeinstellung von Lehrern bzw. Entlassungen, Abmahnungen
  • Ansprechpartner für Beschwerden:
    aus der Elternschaft, Schülerschaft und Kollegium, wenn direkter Weg zur Konfliktlösung mit Betroffenen nicht erfolgreich war, bzw. nicht möglich scheint.
  • In Konfliktfällen:
    Moderation eines Elternabends durch Schulführungsmitglied möglich

Das Lehrerkollegium

Das Lehrerkollegium verwaltet sich selbst mittels verschiedener Delegationen und Konferenzen. Es besitzt Entscheidungskompetenz in allen pädagogischen Fragen, sollte aber bei gewichtigeren Entscheidungen die Elterndelegationen im Vorfeld mit einbeziehen.


Konferenzen

Das Kollegium bespricht die pädagogischen und organisatorischen Fragen einmal wöchentlich (Donnerstag) in der Konferenz, die sich in folgende Bereiche gliedert

pädagogischen Konferenz:
An der pädagogischen Konferenz nehmen alle Lehrer, Therapeuten je nach Thema auch Kindergärtnerinnen und der Schularzt teil. Die Arbeit umfasst die Fortbildung und allgemeine sowie aktuelle pädagogische Themen, Schüler- und Klassenbesprechungen. Oft wird an grundlegenden pädagogischen Schriften gearbeitet (Texte von Waldorflehrern, Rudolf Steiners Vorträge über Erziehung u.a.), methodisches und didaktisches des Unterrichtes besprochen, z.B. Erfahrungen zu Epochen ausgetauscht und einzelne Aspekte des Lehrplans durchgearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt in der Konferenz liegt auf der Betrachtung von Schülergruppen und einzelnen Schülern. Es werden Schwierigkeiten und Fortschritte geschildert und gegebenenfalls Problemlösungen erarbeitet. Nach Möglichkeit beteiligt sich auch der Schularzt, der sich über physische Störungen äußern kann, die die normale Entwicklung des Kindes behindert haben könnten.

Informationskonferenz:
In der Informationskonferenz wird Organisatorisches geregelt, das den Ablauf des Schulalltags betrifft, z.B. Monatsfeiern, Ferienordnung, Schulordnung etc.

Beratungskonferenz:
Zur Beratungskonferenz gehört das gesamte Kollegium sowie 2-5 Elternbeiratsvertreter. In der Beratungskonferenz berichten die Delegationen wie z.B. Schulführung, Vorstand, Elternbeirat, Baukreis, Öffentlichkeitskreis über ihre Arbeit und lassen sich vor Entscheidungen von der Konferenz beraten. Dazu kommen die Berichte der Lehrer, die die Schule nach außen hin vertreten (Schulbehörden, Politik, Schulverbände …).

Mittel- und Unterstufenkonferenz (MuK):
Diese Konferenz trifft sich wöchentlich und bearbeitet pädagogische Fragen der Unter- und Mittelstufe.

Oberstufen-Konferenz (Obst):
Die Oberstufenkonferenz befasst sich mit aktuellen Fragen sowie der langfristigen Gestaltung der Oberstufe. Sie trifft sich wöchentlich und zu bestimmten Terminen.

Fachlehrerkonferenz:
Bei der Fachlehrerkonferenz treffen sich die Fachlehrer zu vereinbarten Terminen, um Fragen aus dem jeweiligen Fachgebiet/Fachunterricht zu erörtern

Klassenkonferenzen:
Die Klassenkonferenzen werden in unregelmäßigen Abständen einberufen. Anwesend sind jeweils die Lehrer einer Klasse. Es werden Themen die jeweilige Klasse betreffend bearbeitet


Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich zusammen aus jeweils zwei in den einzelnen Klassen gewählten Elternbeiratsvertretern und zwei aus dem Kollegium delegierte Lehrer. Darüber hinaus sind die Treffen jeweils am ersten Dienstag im Monat auch offen für weitere interessierte Eltern und Lehrer. Es werden pädagogische und schulorganisatorische Fragen und Themen beraten, die die Schulentwicklung als Ganzes betreffen außerdem Rückblicke auf Veranstaltungen und das Schulgeschehen allgemein. Die aktuellen Themen werden im Dienstagsblatt angekündigt. Eltern und Lehrer können Klassenübergreifende Themen einbringen. Um die Transparenz zu anderen Organen und Gremien der Schule zu gewährleisten, ist es wichtig, dass sie in gewissen Abständen über ihre Arbeit informieren. Z.B. Vermittlungskreis, Vorstand, Beitragskreis, Öffentlichkeitskreis. Berichte von Tagungen (z. B. Elternratstagungen) oder andere Erfahrungen aus dem schulischen Bereich(z. B. Schüleraustausch) sind wesentliche Ergänzungen. Gelegentlich kommen auch schulübergreifende Themen zur Sprache, die von allgemeiner Bedeutung sind, (beispielsweise Rassismusvorwürfe gegenüber Waldorfschulen), Auch Schüler oder Schülervertreter können zu bestimmten Inhalten eingeladen werden. 2-5 Vertreter des Elternbeirates nehmen auch an der wöchentlich stattfindenden Beratungskonferenz der Lehrer teil. So wird versucht, die pädagogischen Ansätze der Lehrer und die Anregungen der Eltern zu verbinden.

Wahrnehmung, Beratung und Vermittlung sind die wichtigsten Funktionen in diesem Gremium. Ein offenes, wohlwollendes und verantwortungsvolles Miteinander hilft, ein positives und freundliches Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern zu fördern und das gegenseitige Verständnis für einander zu erleichtern.

Landeselternrat (LER):
Vier mal im Jahr treffen sich delegierte Eltern (und Lehrer) einer Schule an jeweils einer anderen Waldorfschule in Bayern, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Es sollte möglichst jede bayerische Waldorfschule vertreten sein. Die Tagung findet nur an einem Tag (Samstag) statt. Alle interessierten Eltern können daran teilnehmen. Wünschenswert ist eine darauffolgende Berichterstattung in dem entsprechenden Gremium (Elternbeirat).

Delegierte aus dem Elternbeirat: Dagmar Dewald, Cornelia Overstolz

Bundeselternrat (BERT):
Zwei Mal im Jahr findet an einer jeweils anderen Waldorfschule Deutschlands ein Treffen aller delegierten Eltern (und Lehrer) statt zum allgemeinen Informations- und Erfahrungsaustausch. Jede deutsche Waldorfschule sollte durch Eltern (nach Möglichkeit auch durch Lehrer) vertreten sein. Die Tagung dauert von Freitag bis Sonntag. Alle interessierten Eltern sind dazu eingeladen. Ein Bericht über die Inhalte der Tagung in dem entsprechenden Gremium (Elternbeirat) ist wünschenswert.

Delegierte aus dem Elternbeirat: Dagmar Dewald