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Steuerlich berücksichtigt werden:

  • Betreuungskosten für Kinder
  • Schulgeld zu 30%
  • Kosten für künstlerische Therapien, z.B. Heileurythmie, Kunsttherapie

Teilhabepaket

Informationen und Anträge für Familien:

Staatliche Förderung

der Familienerholung in Familienferienstätten

Für Familien mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit der Bezuschussung durch den bayerischen Staat.

nähere Info unter www.familienerholung.bayern.de

365 Tage Ticket

1 Jahr. 1 Ticket. 1 Preis. Das 365-Euro-Ticket VVM für Schüler und Azubis!

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Betrifft die Klassen 6., 7., 8. und 12. Klasse
es besteht die Möglichkeit eine einmalige Beihilfe zur Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt, die in diesem Schuljahr stattfindet, über das Oskar-Karl-Forster-Stipendium zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass solch ein Antrag nur zwei Mal während der Schulzeit Ihres Kindes gestellt werden kann.

Bedürftige Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente)
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.

Dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen.(Betrifft Schüler der Waldorfschule Würzburg Klasse 5-13) 

Die Leistungen werden als "Oskar-Karl-Forster-Stipendium" gewährt, mit der Abwicklung im Gymnasialbereich sind die Ministerialbeauftragten betraut.

Anträge können Sie im Schulbüro erhalten oder gegebenenfalls hier als Download:

Achtung: Abgabefrist beachten.


Die Anträge werden im Schulbüro geprüft, gegebenenfalls befürwortet und an den Ministerialbeauftragten weitergeleitet.

Die Leistungen können pro Schüler 2x in Ausnahmefällen 3x gewährt werden.

Die Einkommensgrenze wird relativ hoch angesetzt, so dass viele Familien dieses Stipendium beantragen könnten.

Dabei ist jedoch zu bedenken, dass jedes Jahr nur eine bestimmte Summe zur Verteilung zur Verfügung steht. Für das Schuljahr 2016-2017 wurden 46.600 Euro für die unterfränkischen Gymnasiasten bereit gestellt. Sollte allen Bedürftigen der Höchstförderbetrag von 300,- gewährt werden, so würde diese Summe für ca. 155 Kinder ausreichen. 

Schulleitung und Elternbeirat empfehlen von daher die Beantragung nur in dringenden Fällen für die kostenintensiven Klassenfahrten der Klassen: 6,7,8 oder 12.

Das Stipendium ist nicht für Hartz IV Empfänger, für diese gibt es andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Teilhabepakete. Siehe hier.

Zuschuss zu Klasenfahrten

Für Bürgergeld-Empfänger gibt es Bezuschussungsmöglichkeiten für Klassenfahrten.

Mehr Info: